13.10.2015, 13:19
Zitat:Original von Maseratimerlin
Boah, was ein rechtstaatlich und durch Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 verbrieftes Recht - „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“- mit Charakter zu tun hat, wird wohl auf Ewig Dein Geheimnis bleiben.
Gruß
Edgar
Ja natürlich, man hat einerseits das Recht und sollte auch gerichtlich vorgehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Aber anderseits hat man auch nicht die Pflicht unwahre Aussagen zu machen, nur um seinen eigenen Vorteil zu suchen. Und hier fängt die Frage nach dem Charakter an !
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !