18.06.2002, 08:30
Hallo Klaus
als Gewährleistung gilt bei Händlern ab 2002:
Neuwagen 2 Jahre
Gebrauchtwagen 1 Jahr
Gruß
Raimund
Zitat:Original von Klaus
Oben klang auch an, daß mit Garantie nix wäre... soweit ich weiß muß ein Händler seit Jahresbeginn Gewährleistung gewähren (2 Jahre???), darum kann er sich nicht drücken.
als Gewährleistung gilt bei Händlern ab 2002:
Neuwagen 2 Jahre
Gebrauchtwagen 1 Jahr
Gruß
Raimund