27.08.2015, 20:19
Natürlich würde ich nicht über mir bekannte Fälle im Detail schreiben. Aber ansonsten kannst du im nicht von dir zitierten Teil meines letzten Posts die Antworten auf deine Fragen zwischen den Zeilen herauslesen.
Generell und quer über alle Hersteller lässt sich übrigens seit Einführung der Autoforen die Beobachtung machen, dass sehr gerne einmal Gerüchte von Minderleistungen in die Welt gesetzt werden (bisweilen auch aus der Tuningbranche, wenn die versprochene Mehrleistung sich nicht einstellt). Diese werden sehr schnell breit geredet, so dass man es fast überall lesen kann. Unzufriedene Kunden versuchen dann oftmals auf dieser Schiene eine Wandlung. Und da es entgegen den Ausführungen vom Edgar auch unter den Anwälten schwarze und auf Eigennutz bedachte Schafe gibt, kommt es vereinzelt auch zu den geschilderten Leistungsmessungen auf einem Motorprüfstand. In den allermeisten Fällen bleibt dann aber der Kläger - respektive seine Rechtschutzversicherung - auf den entstandenen Kosten sitzen.
Bei den deutschen Hersteller gibt es am Bandende der Motorenfertigung auch regelmäßige Leistungsüberprüfungen auf einem Motorprüfstand mit einer entsprechenden statistischen Auswertung. Sollten die Leistungskurven aus dem Ruder laufen, werden seitens der Qualitätssicherung die Alarmglocken geläutet und - falls es keine kurzfristigen Lösungen gibt - im Extremfall sogar die Produktion gestoppt.
Natürlich kann später einmal bspw. ein Fehler an einem Nockenwellenversteller Minderleistung verursachen, den dann aber der Kundendienst finden sollte.
Gruß
Wutzer
Generell und quer über alle Hersteller lässt sich übrigens seit Einführung der Autoforen die Beobachtung machen, dass sehr gerne einmal Gerüchte von Minderleistungen in die Welt gesetzt werden (bisweilen auch aus der Tuningbranche, wenn die versprochene Mehrleistung sich nicht einstellt). Diese werden sehr schnell breit geredet, so dass man es fast überall lesen kann. Unzufriedene Kunden versuchen dann oftmals auf dieser Schiene eine Wandlung. Und da es entgegen den Ausführungen vom Edgar auch unter den Anwälten schwarze und auf Eigennutz bedachte Schafe gibt, kommt es vereinzelt auch zu den geschilderten Leistungsmessungen auf einem Motorprüfstand. In den allermeisten Fällen bleibt dann aber der Kläger - respektive seine Rechtschutzversicherung - auf den entstandenen Kosten sitzen.
Bei den deutschen Hersteller gibt es am Bandende der Motorenfertigung auch regelmäßige Leistungsüberprüfungen auf einem Motorprüfstand mit einer entsprechenden statistischen Auswertung. Sollten die Leistungskurven aus dem Ruder laufen, werden seitens der Qualitätssicherung die Alarmglocken geläutet und - falls es keine kurzfristigen Lösungen gibt - im Extremfall sogar die Produktion gestoppt.
Natürlich kann später einmal bspw. ein Fehler an einem Nockenwellenversteller Minderleistung verursachen, den dann aber der Kundendienst finden sollte.
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !