17.08.2015, 22:09
Spielst Du auf P(assenger car)-markierte Reifen an?
P-markierte Reifen entsprechend der ECE-Regelung Nr. 30, soweit sie mit Betriebserkennung aus Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol gekennzeichnet sind, entsprechen den Anforderungen des § 36 StVZO.
Neben der Fabrik- oder Handelsmarke müssen dann vorhanden sein:
Reifen-Nennbreite
Nennquerschnittverhältnis
Reifenbauart
Felgen-Nenndurchmesser
Tragfähigkeitssymbol
Symbol der Geschwindigkeitskategorie
ggfls. TUBELESS, M+S, reinforced
Herstellungsdatum
Problematisch sind P-markierte Reifen ohne Betriebserkennung, bei denen die Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gar nicht oder hinter der Größenbezeichnung stehen, sondern einzeln an anderer Stelle. Hier müssen Fahrzeughalter und Fahrzeugführer eine Bescheinigung des Herstellers mitführen, der die Eignung des Reifens bestätigt.
Eine Eintragung braucht es nicht, wenn die Angaben in der Bescheinigung denen in den Fahrzeugpapieren entsprechen.
Gruß
Edgar
P-markierte Reifen entsprechend der ECE-Regelung Nr. 30, soweit sie mit Betriebserkennung aus Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol gekennzeichnet sind, entsprechen den Anforderungen des § 36 StVZO.
Neben der Fabrik- oder Handelsmarke müssen dann vorhanden sein:
Reifen-Nennbreite
Nennquerschnittverhältnis
Reifenbauart
Felgen-Nenndurchmesser
Tragfähigkeitssymbol
Symbol der Geschwindigkeitskategorie
ggfls. TUBELESS, M+S, reinforced
Herstellungsdatum
Problematisch sind P-markierte Reifen ohne Betriebserkennung, bei denen die Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gar nicht oder hinter der Größenbezeichnung stehen, sondern einzeln an anderer Stelle. Hier müssen Fahrzeughalter und Fahrzeugführer eine Bescheinigung des Herstellers mitführen, der die Eignung des Reifens bestätigt.
Eine Eintragung braucht es nicht, wenn die Angaben in der Bescheinigung denen in den Fahrzeugpapieren entsprechen.
Gruß
Edgar