15.02.2002, 10:45
Nur mal so als juristischer Hinweis:
Bloß nicht erwischen lassen, denn der beschriebene Bezug der Artikel über ein Army-member erfüllt den Straftatbestand der Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung.
Also: Lieber nicht so publik machen!!!!
Gruß
Tripower
Bloß nicht erwischen lassen, denn der beschriebene Bezug der Artikel über ein Army-member erfüllt den Straftatbestand der Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung.
Also: Lieber nicht so publik machen!!!!
Gruß
Tripower