04.07.2015, 00:49
Zitat:Original von René K.
Kapier´ ich auch nicht...
Die Corvette war 1991 das letzte Mal zugelassen... hat aber in 2014 (da war sie folglich abgemeldet!?!) eine H-Abnahme und TÜV bekommen... also vor einem Jahr. Damit muß man sie doch zulassen können... TÜV und H-Gutachten sind doch noch aktuell. Wie lange das Fahrzeug davor mal abgemeldet war dürfte doch gar nicht interessieren (wenn überhaupt hätte doch 2014 in Verbindung mit dem H-Gutachten und TÜV eine Vollabnahme gemacht werden müssen... oder wurde die nicht gemacht bzw. nur eine normale HU... und daran stört sich nun die Zulassungsstelle!?!).
Gruß...
René
Hallo
das Problem liegt darin, dass die Daten des Fahrzeuges aus dem Zentralregister nach 7 Jahren Abmeldung rausgeworfen werden. Der Wagen ist dann wie ein Importfahrzeug hier in D nicht mehr gelistet und existent.
Um das wieder Rückgängig zu machen, muss mit einer Vollabnahme der Wagen wieder neu registriert werden. da nützt ihm der TÜV den er hat machen lassen nichts, da der Wagen dazu wohl nicht angemeldet war.
Gruß Wolfgang
: C4 84 - 89 Gauge Cluster Doc,,