21.05.2015, 20:04
--- ob Dein Bekannter von den Mängeln wußte oder nicht -
versetz Dich mal in die Lage des Käufers.
Da wurde ja ein Auto verkauft und kein Schrott.
Um alle (fast - einem Anwalt wird auch hier was einfallen) Möglichkeiten
der Rückgabe wg. Mängeln auszuschließen, verkauft man ein "Bastlerauto"
H1
versetz Dich mal in die Lage des Käufers.
Da wurde ja ein Auto verkauft und kein Schrott.
Um alle (fast - einem Anwalt wird auch hier was einfallen) Möglichkeiten
der Rückgabe wg. Mängeln auszuschließen, verkauft man ein "Bastlerauto"
H1