30.04.2015, 13:19
Danke für die Tips!
@Yankee. Das war etwas überspitzt ausgedrückt, aber rechtlich ist es so, dass die Behörde keine Nachrüstungen verlangen darf die zum Zeitpunkt der Typenprüfung nicht vorhanden waren. Das bezieht sich m.E. auch auf die Bereifung. Also kann ich alles drauftun was 1972 zulässig war. Ich weiss, das wird wieder einige Diskussionen auf dem Stva geben, aber ich schaue dem gelassen entgegen.
@Yankee. Das war etwas überspitzt ausgedrückt, aber rechtlich ist es so, dass die Behörde keine Nachrüstungen verlangen darf die zum Zeitpunkt der Typenprüfung nicht vorhanden waren. Das bezieht sich m.E. auch auf die Bereifung. Also kann ich alles drauftun was 1972 zulässig war. Ich weiss, das wird wieder einige Diskussionen auf dem Stva geben, aber ich schaue dem gelassen entgegen.
There is no vette like corvette !!!