27.04.2015, 18:23
Zitat:Original von D3
wie im Artikel bereits erläutert, besteht die Pflicht nur auf schnee und eisbedeckten Straßen.
Wenn die Reifen keine Winterreifen im Sinne des Gesetzes mehr sind (und darum geht es ja bei Wegfall der Übergangsregelung) muss der Speedindex nunmal eingehalten werden. Also nix mehr von wegen geringerer Speedindex als Höchstgeschwindigkeit laut Papieren -- weil nur bei Winterreifen zulässig (mit Aufkleber beim Tacho).
Viele Grüße, Mirko