26.07.2004, 18:59
Jetzt muß ich Euch aber auch mal etwas fragen !
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt für mich als Besitzer des alten 2er keine zeitliche Begrenzung von 5 Jahren wenn ich ihn heute auf den neuen CE umschreiben lassen würde, oder ????
Leicht verwirrte Grüsse, Al....
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt für mich als Besitzer des alten 2er keine zeitliche Begrenzung von 5 Jahren wenn ich ihn heute auf den neuen CE umschreiben lassen würde, oder ????
Leicht verwirrte Grüsse, Al....
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