11.04.2015, 12:03
ich lese das (zumindest für unsere österreichischen Verhältnisse) so, dass diese o.g. Regelung ursächlich mit der Winterreifenpflicht zu tun hat.
Die besagt (zumindest bei uns), dass man (nur dann) ein Problem bekommt, wenn man während der Wintermonate auf winterlicher Fahrbahn (Schnee-Matsch o.ä.) einen Unfall verursacht oder auch nur in einen Unfall verwickelt ist.
Daß das Fahren dieser BF Goodrich oder ähnlicher Reifen generell, also auch bei "normalem" Straßenzustand verboten sein oder werden soll, kann ich da nicht erkennen.
Davon abgesehen bin ich aber ebenfalls immer noch auf der Suche nach einer griptechnisch besseren Variante, die auch optisch zur C3 passt.
In der Zwischenzeit fahre ich eben die whiteletters, die vermutlich immer noch um Welten besseren Grip haben als die Reifen, mit denen eine C3 1969 ausgeliefert wurde.
So gesehen fahre ich also die Reifen, die möglichst nahe am Original sind.
wobei mich die durchaus auch interessieren würden
Die besagt (zumindest bei uns), dass man (nur dann) ein Problem bekommt, wenn man während der Wintermonate auf winterlicher Fahrbahn (Schnee-Matsch o.ä.) einen Unfall verursacht oder auch nur in einen Unfall verwickelt ist.
Daß das Fahren dieser BF Goodrich oder ähnlicher Reifen generell, also auch bei "normalem" Straßenzustand verboten sein oder werden soll, kann ich da nicht erkennen.
Davon abgesehen bin ich aber ebenfalls immer noch auf der Suche nach einer griptechnisch besseren Variante, die auch optisch zur C3 passt.
In der Zwischenzeit fahre ich eben die whiteletters, die vermutlich immer noch um Welten besseren Grip haben als die Reifen, mit denen eine C3 1969 ausgeliefert wurde.
So gesehen fahre ich also die Reifen, die möglichst nahe am Original sind.
wobei mich die durchaus auch interessieren würden
na gut, wenn ich nicht so schnell fahren darf, wie ich gerne möchte, entgeht dem Finanzminister eben einiges an Mineralölsteuer .... selber schuld