13.06.2002, 19:46
Hallo Leute,
Wie Gerrit bereits anmerkte hat sich da gesetzlich etwas getan !
Für die Eintragungen bzw. Anbauabnahmen nach §19,3 sind derzeit nur noch
Teilgegutachten oder ABE´s als Grundlage zulässig !
Da aber bei unseren USA-Fahrzeugen fast ausschließlich Eintragungen nach §21
(Sondereintragungen) durchgeführt werden, trifft das nur bedingt auf uns zu !
Abnahmen nach § 21 bedürfen keiner technischer Unterlagen !
Nur ohne Festigkeitsgutachten oder anderen Nachweisen wird sich kein AAS
so weit aus dem Fenster lehnen und alles einfach so eintragen !
Paragraphen Grüße, Jürgen
Zitat:Achtung!
Hier hat sich seit neuestem was auf gesetzlicher Ebene getan
Wie Gerrit bereits anmerkte hat sich da gesetzlich etwas getan !
Für die Eintragungen bzw. Anbauabnahmen nach §19,3 sind derzeit nur noch
Teilgegutachten oder ABE´s als Grundlage zulässig !
Da aber bei unseren USA-Fahrzeugen fast ausschließlich Eintragungen nach §21
(Sondereintragungen) durchgeführt werden, trifft das nur bedingt auf uns zu !
Abnahmen nach § 21 bedürfen keiner technischer Unterlagen !
Nur ohne Festigkeitsgutachten oder anderen Nachweisen wird sich kein AAS
so weit aus dem Fenster lehnen und alles einfach so eintragen !
Paragraphen Grüße, Jürgen
Grüße,Jürgen