12.03.2015, 21:28
meine 69er (Prod.datum Dez. 1969) ist lt. Vorbesitzer am Kühler noch im Originalzustand und hat keinen Ausgleichsbehälter
na gut, wenn ich nicht so schnell fahren darf, wie ich gerne möchte, entgeht dem Finanzminister eben einiges an Mineralölsteuer .... selber schuld