27.02.2015, 00:15
Hi Peter,
diese Lampenabdeckungen müssen eine Zulassung haben, wenn man sie offiziell anbauen möchte -- dann ist sichergestellt, dass sie den Lichtkegel nicht beeintächtigen.
Wenn du TFL-Lampen mit entsprechender Freigabe für die Nebler der C4 findest, ist alles in Ordnung...
Achtung, im Originalzustand wird das Standlicht (gelb, Zweifadenlampe in der Blinkerfassung) als Tagfahrlicht verwendet -- das ist nach STVZO aber gleich zweimal unzulässig: Wegen der Farbe und weil man mit Standlicht (allein) nicht fahren darf.
Schließt du das TFL einfach an das Kabel vom Original-Standlicht an, leuchtet das TFL auch während der Fahrt mit Abblendlicht -- was ebenfalls verboten ist. Du wirst auch die Nebelscheinwerfer nicht zum TFL umrüsten können, weil dafür ganz andere Voraussetzungen gelten und du nach einem Umbau eine Einzelabnahme bräuchtest.
Leider alles nicht so einfach, wenn man es mit den Vorschriften etwas genauer nimmt.
Viele Grüße, Mirko
diese Lampenabdeckungen müssen eine Zulassung haben, wenn man sie offiziell anbauen möchte -- dann ist sichergestellt, dass sie den Lichtkegel nicht beeintächtigen.
Wenn du TFL-Lampen mit entsprechender Freigabe für die Nebler der C4 findest, ist alles in Ordnung...
Achtung, im Originalzustand wird das Standlicht (gelb, Zweifadenlampe in der Blinkerfassung) als Tagfahrlicht verwendet -- das ist nach STVZO aber gleich zweimal unzulässig: Wegen der Farbe und weil man mit Standlicht (allein) nicht fahren darf.
Schließt du das TFL einfach an das Kabel vom Original-Standlicht an, leuchtet das TFL auch während der Fahrt mit Abblendlicht -- was ebenfalls verboten ist. Du wirst auch die Nebelscheinwerfer nicht zum TFL umrüsten können, weil dafür ganz andere Voraussetzungen gelten und du nach einem Umbau eine Einzelabnahme bräuchtest.
Leider alles nicht so einfach, wenn man es mit den Vorschriften etwas genauer nimmt.
Viele Grüße, Mirko