16.12.2014, 09:51
Da es nicht mehr Brief und Schein heisst, sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, ist damit auch die Frage beantwortet.
Du musst die Fahrzeuge auf Dich zulassen wenn Dein Name in den Unterlagen stehen soll.
Dafür muss Du die nötigen Unterlagen wie Eigentumsnachweis und TüV vorlegen.
Du musst die Fahrzeuge auf Dich zulassen wenn Dein Name in den Unterlagen stehen soll.
Dafür muss Du die nötigen Unterlagen wie Eigentumsnachweis und TüV vorlegen.
Alles hat seine Zeit.