12.08.2014, 00:08
Zitat:Original von sihui
Zitat:Original von HDVette53
Mir wurde vor einem Jahr bei der Umeldung gesagt, gelb dürften sie jetzt sein, nicht aber rot.
Mein Volvo hat hinten rote Seitenmarkierungsleuchten, diese sind allerdings in die hinteren Rückleuchten integriert. Nur bei Integration in andere Leuchten ist rot erlaubt, ansonsten müssen sie gelb sein.
Das lässt sich wohl aus §51a der StVZO Absatz 6 ableiten:
Zitat:Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
Gruß, Sigi
Hi Sigi,
vielen Dank für die Aufklärung!!!
Gruß...
René