07.07.2014, 14:37
Zitat aus dem "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" des TÜV Süd aus dem Jahr 2012:
Gruß
JR
Zitat:Der Umbau auf Servolenkung kann dann akzeptiert werden, wenn es in der Baureihe
des vorliegenden Fahrzeuges serienmäßig diese Ausstattungsvariante gegeben hat.
Darüber hinaus kann auch eine servounterstützte Lenkanlage aus einem anderen
Modell vom gleichen Hersteller (z.B.: Jaguar XK mit Servoaggregat vom XJ)
nachgerüstet werden, wenn diese vorschriftsmäßig gem. StVZO ist. Die Ausführung
des Lenkgetriebes (z.B. Schnecken-, Zahnstangen- oder Kugelumlauflenkgetriebe)
ist dann jedoch beizubehalten.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!