24.06.2004, 19:51
Hallo Patric,
gute Entscheidung – Glückwunsch!
Im Beamtendeutsch heißt das: In Europa dürfen nur typgeprüfte Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe) verbaut werden. Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle oder der Scheinwerfer gegen eine typungeprüfte ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung).
So einfach ist das!
gute Entscheidung – Glückwunsch!
Im Beamtendeutsch heißt das: In Europa dürfen nur typgeprüfte Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe) verbaut werden. Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle oder der Scheinwerfer gegen eine typungeprüfte ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung).
So einfach ist das!