22.06.2014, 10:13
zur Klarstellung :
ich habe vorausgesetzt, dass bekannt ist, dass man das Teil durch das Erwärmen nicht beschädigen sollte.
Nachdem ja nicht mehr viel gefehlt hat, könnte Erwärmen im Wasserbad völlig ausreichend sein und auch nichts beschädigen.
ich habe vorausgesetzt, dass bekannt ist, dass man das Teil durch das Erwärmen nicht beschädigen sollte.
Nachdem ja nicht mehr viel gefehlt hat, könnte Erwärmen im Wasserbad völlig ausreichend sein und auch nichts beschädigen.
na gut, wenn ich nicht so schnell fahren darf, wie ich gerne möchte, entgeht dem Finanzminister eben einiges an Mineralölsteuer .... selber schuld