20.06.2014, 01:07
Hallo Thomas,
da hattest Du Glück gehabt, dass er nicht tiefer gegraben hat. Mein Prüfer hat natürlich auch die Nummern der Felgen überprüft, aber aus diesen geht nur die Teilenummer von GM hervor. Dann hat der Prüfer die Homologationen der C5 mit der C6 verglichen und die einzige Abweichung war die Traglast der Hinterachse. Bei uns in Hessen muss so eine Eintragung nach Paragr. 21 (kann nur der TÜV machen) wirklich wasserdicht sein, weil eine Stelle in Marburg die Zulässigkeit dieser Eintragung überprüft. Wenn die sagen "Nein", dann ist auch nein und der Prüfer bekommt auch Stress. Das hat zur Folge, dass man bei uns so gut wie gar nichts mehr eingetragen bekommt, was nicht vierfach in Marmor gemeißelt als Gutachten vorliegt. ...und versuch mal ein Gutachten für eine Serienfelge zu bekommen.
Konsequenz für mich, ich lasse in Hessen nichts mehr eintragen. Es gibt noch Bundesländer, die vernünftig prüfen.
Gruß, Achim
da hattest Du Glück gehabt, dass er nicht tiefer gegraben hat. Mein Prüfer hat natürlich auch die Nummern der Felgen überprüft, aber aus diesen geht nur die Teilenummer von GM hervor. Dann hat der Prüfer die Homologationen der C5 mit der C6 verglichen und die einzige Abweichung war die Traglast der Hinterachse. Bei uns in Hessen muss so eine Eintragung nach Paragr. 21 (kann nur der TÜV machen) wirklich wasserdicht sein, weil eine Stelle in Marburg die Zulässigkeit dieser Eintragung überprüft. Wenn die sagen "Nein", dann ist auch nein und der Prüfer bekommt auch Stress. Das hat zur Folge, dass man bei uns so gut wie gar nichts mehr eingetragen bekommt, was nicht vierfach in Marmor gemeißelt als Gutachten vorliegt. ...und versuch mal ein Gutachten für eine Serienfelge zu bekommen.
Konsequenz für mich, ich lasse in Hessen nichts mehr eintragen. Es gibt noch Bundesländer, die vernünftig prüfen.
Gruß, Achim
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