19.06.2014, 20:03
Ich zitiere mal aus dem TÜV-Giutachten meiner 81er C3, die vor zwei Monaten ihre Vollabnahme hatte, die auch bei der bekannt strengen hessischen Bündelungsbehörde anstandslos durchgegangen ist und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurde:
"Blinker vorn, hintere Beleuchtungseinrichtung, Sicherheitsgurte, Verglasung ohne gültiges Prüfzeichen, in etwa Wirkung durch Sichtprüfung nachgewiesen."
Dafür war noch nicht mal eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Die brauchte und bekam ich dann für:
- Blinker und Warnblinker hinten rot
- Rückenlehne des Fahrersitzes nicht verstellbar
- kleines Kennzeichen hinten
Wenn das in Hessen durchgeht, dann ist das auch alles von den Vorschriften gedeckt.
Mit Deinem TÜV-Himbeertoni ärgerte ich mich an Deiner Stelle gar nicht rum sondern suchte mir einen anderen.
Gruß
JR
"Blinker vorn, hintere Beleuchtungseinrichtung, Sicherheitsgurte, Verglasung ohne gültiges Prüfzeichen, in etwa Wirkung durch Sichtprüfung nachgewiesen."
Dafür war noch nicht mal eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Die brauchte und bekam ich dann für:
- Blinker und Warnblinker hinten rot
- Rückenlehne des Fahrersitzes nicht verstellbar
- kleines Kennzeichen hinten
Wenn das in Hessen durchgeht, dann ist das auch alles von den Vorschriften gedeckt.
Mit Deinem TÜV-Himbeertoni ärgerte ich mich an Deiner Stelle gar nicht rum sondern suchte mir einen anderen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!