12.06.2014, 19:54
Zitat:Original von JR
Rote Blinker hinten werden selbst im superkorrekten Hessen mit Bündelungsbehörde etc nach wie vor bei Oldtimern unabhängig von der eigentlichen 1.1.70-Grenze zugelassen
Im TÜV-Bericht stand, dass es für das konkrete Auto keine gelben Blinkergläser gibt und ein Umbau das Erscheinungsbild des Oldtimers beeinträchtigen würde.
Die Bündelungsbehörde hat dann anstandslos dafür eine Ausnahmegehmigung erteilt und das Fahrzeug wurde gestern zugelassen.
Gruß
JR
Könnte man da was Schriftliches haben? Kopie des TÜV-Berichtes oder des Bündelungsbehördendokuments oder so? Ich möchte beim gerade fälligen TÜV-Termin nochmal einen Versuch unternehmen, bei meiner '70er die roten Blinker offiziell zu machen. Ggfs. Danke!
I used to be indecisive. Now I'm not so sure.
Nothing is foolproof to a sufficiently talented fool.
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