14.05.2014, 12:40
Zitat:Original von Dr. Seltsam
Ich bin mir da nicht ganz sicher, dass es kein Zugewinn ist.
Zugewinn und Eigentum haben so gar nichts miteinander zu tun, Oliver.
Für die Berechnung des Zugewinnsausgleichs werden - jeweils getrennt für jeden Ehepartner - Anfangsvermögen und Endvermögen saldiert, und zwar bezogen auf zwei genaue Stichtage, Tag der Hochzeit und Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Soweit dann die Eheleute unterschiedlichen Zugewinn haben, wird das hälftig ausgeglichen.
Hinsichtlich des Zugewinnausgleichs muss man sehr vorausschauend als Anwalt mit dem Mandanten arbeiten.
Auch die körperliche Weinsammlung nicht, da geht es um Hausrat, ihr Wert ist aber für das Endvermögen relevant.
Gruß
Edgar