01.04.2014, 23:24
Wenn Du mit Deinem Versicherungsschutz kein Roulett spielen willst, dann solltest Du Dich an die Spielregeln halten. Wenn der Versicherer von vornherein über seine Abschlussbedingungen (Sonderbedingungen) eine Nutzung durch unter 23-jährige vertraglich ausschließt und auch keinen Versicherungsschutz hierfür in der Oldtimer-Versicherung bietet, dann macht er das nicht ohne Grund. Erschleicht man sich durch falsche Angaben allerdings einen Versicherungsschutz, den man sonst gar nicht bekommen hätte, hat das eine besondere Qualität.
-> Obliegenheitsverletzung
Anders sieht es bei der normalen Kfz-Versicherung aus. Hier wird grundsätzlich Versicherungsschutz auch für unter 23-jährige geboten. Die Frage danach, ob dieser Personenkreis das Fahrzeug nutzt, ist ein Merkmal das der Beitragsberechnung dient (sogenanntes weiches Tarifmerkmal). Hierneben gibt es noch viele andere Merkmale, wie. z.B. Fahrleistung, Abstellort, etc. Ein Verstoß wird hier nicht zum Versagen des Versicherungsschutzes führen, sondern zu Vertragsstrafen (z.B. Prämiennachberechnung, höherer SB, etc.). Das ist alles so in den AKB geregelt.
Frank
-> Obliegenheitsverletzung
Anders sieht es bei der normalen Kfz-Versicherung aus. Hier wird grundsätzlich Versicherungsschutz auch für unter 23-jährige geboten. Die Frage danach, ob dieser Personenkreis das Fahrzeug nutzt, ist ein Merkmal das der Beitragsberechnung dient (sogenanntes weiches Tarifmerkmal). Hierneben gibt es noch viele andere Merkmale, wie. z.B. Fahrleistung, Abstellort, etc. Ein Verstoß wird hier nicht zum Versagen des Versicherungsschutzes führen, sondern zu Vertragsstrafen (z.B. Prämiennachberechnung, höherer SB, etc.). Das ist alles so in den AKB geregelt.
Frank