05.06.2002, 00:13
Bei FFH läuft das unter dem Argument des steigerns der Verkehrssicherheit.
Ist auch berechtigt, denn wenn Otto Normalverbleit eine Radaranlage erspäht tritt er meist automatisch in den Anker - eindeutig verkehrsgefährdend.......
Ist auch berechtigt, denn wenn Otto Normalverbleit eine Radaranlage erspäht tritt er meist automatisch in den Anker - eindeutig verkehrsgefährdend.......
Gruss,
Frank
Frank