08.03.2014, 10:54
Oliver, (konnte Dich nicht erreichen, bist Du in USA?) mir geht es hier nicht um 6% oder 7%, das macht bei überschaubaren Kaufpreisen keinen nennenswerten Unterschied und der höhere Satz in D wird durch Entfall von Umfuhr und Kosten in NL wettgemacht bzw. (z.T. sogar über-) kompensiert. Bleibt ein Rechenspiel.
Mir geht es vielmehr um Rechtssicherheit. Was hilft eine Kalkulation auf 7% vor dem Kauf, wenn bei Einfuhr dann 10% und 19% fällig werden? Was helfen 6% bei Einfuhr, wenn binnen 24 Monaten das FA um die Ecke kommt und nachversteuert?
Für Sicherheit müßte man eine verbindliche Zolltarifauskunft einholen. Diese birgt natürlich das Risiko einer unerwünschten Eingruppierung als "Gebrauchtwagen" mit regulären Zoll- und EUSt-Sätzen. Außerdem drohen Kosten für ein "Expertengutachten", auch wenn die eigentliche Auskunft kostenfrei ist.
Das Blattl von Quattro wird m. M. nach im Zweifelsfalle nicht standhalten. Der erster Absatz ist eindeutig, das kann man für die meisten seriennahen Oldies so unterschreiben. Allerdings ist mir nicht klar, wie der zweite Block zu verstehen ist. Erklärt der Unterschreibende diese Kriterien auch? Die Formulierung läßt das nicht erkennen, die Punkte "Rennwagen", "historische Ereignisse", usw. stehen zusammenhanglos da. Ich habe den Eindruck, da hat einer was aus der VO rauskopiert und irgendwie eingefügt.
Jürgen, bitte berichte mal weiter, wie das läuft. Wirklich schlau werden wir allerdings wohl erst in ein paar Jahren sein, wenn Langzeiterfahrungen vorliegen.
PS: Hat einer kürzlich mal mit dem HZA in BHV telefoniert, wie die das handhaben?
PPS: ich hab mich jetzt mal mit VO und den Begrifflichkeiten auseinandergesetzt: Der "Sammlerstatus" scheint gesetzt, Auslegungssache und damit Angriffsfläche für Willkür bleibt für mich aber der "geschichtliche und völkerkundliche Wert".
Mir geht es vielmehr um Rechtssicherheit. Was hilft eine Kalkulation auf 7% vor dem Kauf, wenn bei Einfuhr dann 10% und 19% fällig werden? Was helfen 6% bei Einfuhr, wenn binnen 24 Monaten das FA um die Ecke kommt und nachversteuert?
Für Sicherheit müßte man eine verbindliche Zolltarifauskunft einholen. Diese birgt natürlich das Risiko einer unerwünschten Eingruppierung als "Gebrauchtwagen" mit regulären Zoll- und EUSt-Sätzen. Außerdem drohen Kosten für ein "Expertengutachten", auch wenn die eigentliche Auskunft kostenfrei ist.
Das Blattl von Quattro wird m. M. nach im Zweifelsfalle nicht standhalten. Der erster Absatz ist eindeutig, das kann man für die meisten seriennahen Oldies so unterschreiben. Allerdings ist mir nicht klar, wie der zweite Block zu verstehen ist. Erklärt der Unterschreibende diese Kriterien auch? Die Formulierung läßt das nicht erkennen, die Punkte "Rennwagen", "historische Ereignisse", usw. stehen zusammenhanglos da. Ich habe den Eindruck, da hat einer was aus der VO rauskopiert und irgendwie eingefügt.
Jürgen, bitte berichte mal weiter, wie das läuft. Wirklich schlau werden wir allerdings wohl erst in ein paar Jahren sein, wenn Langzeiterfahrungen vorliegen.
PS: Hat einer kürzlich mal mit dem HZA in BHV telefoniert, wie die das handhaben?
PPS: ich hab mich jetzt mal mit VO und den Begrifflichkeiten auseinandergesetzt: Der "Sammlerstatus" scheint gesetzt, Auslegungssache und damit Angriffsfläche für Willkür bleibt für mich aber der "geschichtliche und völkerkundliche Wert".
Gruß, Alex
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm