05.02.2014, 22:35
Die Nachweisplicht liegt leider bei Dir. Deshalb ist es meist besser
sich auf einen beiderseitig schmerzlichen Vergleich zu einigen.
Oder hast Du Bilddokumente, bei denen dargestellt ist, wie das Fahrzeug verzurrt war?
Bin selber in anderen Bereichen Gutachter. Der Nachweis ist meines
Erachtens kaum zu erbringen, wenn man keine Bilddokumente hat, bei
denen die falsche Verzurrung dokumentiert ist.
Einfacher ist es bei neuen Fahrzeugen, doch bei unseren alten Möhren
kann natürlich alles sein.
Grüße
Oliver
sich auf einen beiderseitig schmerzlichen Vergleich zu einigen.
Oder hast Du Bilddokumente, bei denen dargestellt ist, wie das Fahrzeug verzurrt war?
Bin selber in anderen Bereichen Gutachter. Der Nachweis ist meines
Erachtens kaum zu erbringen, wenn man keine Bilddokumente hat, bei
denen die falsche Verzurrung dokumentiert ist.
Einfacher ist es bei neuen Fahrzeugen, doch bei unseren alten Möhren
kann natürlich alles sein.
Grüße
Oliver