31.05.2004, 11:20
Aus den Erläuterungen zur StVZO:
Mit 30cm (Kennzeichenbreite ) grüsst Roland
Zitat:Kennzeichen aus selbstklebender Plastikfolie. Mit der obligatorischen EinführungDie Grösse der Klebekennzeichen ist gleich wie bei denen aus Blech. Bringt also auch nichts.
reflektierender Kennzeichen ab 29. 9. 1989 ist die bisher vertretene Auffassung
überholt. Nach § 60 Abs 1a müssen die KfzKennzeichen reflektierend sein u dem
Normblatt DIN 74 069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen. Das Normblatt fordert als
Werkstoff für reflektierende Kennzeichen entweder Aluminium (Mindestdicke
1 mm) oder Stahl (Mindestdicke 0,8 mm) oder Polyvinylchlorid (Mindestdicke
1,25 mm) oder andere Werkstoffe, die den Anforderungen der DIN entsprechen.
Folienkennzeichen entsprechen diesen Anforderungen nicht. Sie können deshalb
nur noch dann verwendet werden, wenn von der zust Verwaltungsbehörde aufgrund
des § 70 eine Ausnahme genehmigt wird. Für die Entscheidung über die
Erteilung der Ausnahmegenehmigungen werden von den Verwaltungsbehörden
der Länder (meist Regierungspräsidien) strenge Maßstäbe angelegt. (1990)
Mit 30cm (Kennzeichenbreite ) grüsst Roland