13.01.2014, 18:27
Zitat:Original von JR
Der Zulassungsstellenmitarbeiter hat in dem Fall Recht!
Richtig. Dazu kommt noch, dass Hamburg mittlerweile keine neuen Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker vergibt, wenn Baujahr >1970. Früher war das kein Problem, ich habe von meinen diversen rot-blinkenden Fahrzeugen noch Kopien der Ausnahmegenehmigungen. Die müssen auch (theoretisch) tatsächlich im Fahrzeug mitgeführt werden, das steht auf den Papieren drauf. Zudem ist der Geltungsbereich ausdrücklich auf die Zulassung in Hamburg beschränkt, d.h. wenn man aus Hamburg weg zieht erlischt die Ausnahmegenehmigung und man muss sich am neuen Wohnort eine neue Ausnahmegenehmigung holen.
Sollte sich HH partout bei dem Anliegen querstellen, gibt es einen Ausweg: Tageszulassung in einem Bezirk der deutschlandweit gültige Ausnahmegenehmigungen ausstellt, dann nach HH ummelden. Gibt einen unnötigen Eintrag im Fahrzeugbrief aber ist eine legale Möglichkeit
2012 Cadillac CTS-V Sedan, M6