11.01.2014, 14:41
Hallo Gemeinde,
ich habe eine Frage. An meiner 73er sind hinten die Bubble Lights montiert.
Das war auch seit dem Kauf vor drei Jahren kein Thema bei der Zulassung oder beim TÜV.
In der Zulassung / im Brief steht: "Schl.ussleuchten u. Bremsl. in etw a Wirkung geprüft* Ausn.: Gemäss §70 STVZO erf. v. §22A Sicherheitsglas DOT geprüft, Glühlampen teilweise o. Prüfz.; §47 Auflage 14 ohne Nachweis; §54 (3) FRAZ (hinten) rot".
Nun habe ich versucht, meine C3 nach Hamburg umzumelden und war guter Dinge, dass das auch klappt.
Leider fragte mich der freundliche Herr auf dem Amt dann, wo die Ausnahmegenehmigung ist.
Auf meinen Hinweis "ist doch alles eingetragen" klärte er mich auf:
Der Satz heißt: es ist eine Ausnahmegenehmigung für diese Lampen erforderlich und die muß ich immer mitführen.
Diese Ausnahmegenehmigung wurde für das Fahrzeug jedoch nie erstellt, weil bei den bisherigen Zulassungen niemand darüber stolperte, wie meine Recherche bei den letzten drei Zulassungsstellen ergab.
Nun kann man zwar eine Ausnahmegenehmigung neu beantragen, die wird jedoch nur erteilt, wenn ein Gutachten zu den Lampen erstellt bzw. vorgelegt wird, dieses Gutachten existiert natürlich auch nicht (mehr).
Hat von Euch jemand vielleicht so ein Gutachten und kann es mir in Kopie zur Verfügung stellen, bzw. kennt jemand die Voraussetzungen, um ein solches Gutachten zu bekommen?
Danke und viele Grüße aus Hamburg
Andreas
ich habe eine Frage. An meiner 73er sind hinten die Bubble Lights montiert.
Das war auch seit dem Kauf vor drei Jahren kein Thema bei der Zulassung oder beim TÜV.
In der Zulassung / im Brief steht: "Schl.ussleuchten u. Bremsl. in etw a Wirkung geprüft* Ausn.: Gemäss §70 STVZO erf. v. §22A Sicherheitsglas DOT geprüft, Glühlampen teilweise o. Prüfz.; §47 Auflage 14 ohne Nachweis; §54 (3) FRAZ (hinten) rot".
Nun habe ich versucht, meine C3 nach Hamburg umzumelden und war guter Dinge, dass das auch klappt.
Leider fragte mich der freundliche Herr auf dem Amt dann, wo die Ausnahmegenehmigung ist.
Auf meinen Hinweis "ist doch alles eingetragen" klärte er mich auf:
Der Satz heißt: es ist eine Ausnahmegenehmigung für diese Lampen erforderlich und die muß ich immer mitführen.
Diese Ausnahmegenehmigung wurde für das Fahrzeug jedoch nie erstellt, weil bei den bisherigen Zulassungen niemand darüber stolperte, wie meine Recherche bei den letzten drei Zulassungsstellen ergab.
Nun kann man zwar eine Ausnahmegenehmigung neu beantragen, die wird jedoch nur erteilt, wenn ein Gutachten zu den Lampen erstellt bzw. vorgelegt wird, dieses Gutachten existiert natürlich auch nicht (mehr).
Hat von Euch jemand vielleicht so ein Gutachten und kann es mir in Kopie zur Verfügung stellen, bzw. kennt jemand die Voraussetzungen, um ein solches Gutachten zu bekommen?
Danke und viele Grüße aus Hamburg
Andreas
Goldene Regel: Erst anhalten, dann aussteigen!