28.12.2013, 19:09
Mal grundsätzlich was zu den US Scheinwerfern: Das sind sogenannte Sealed Beam Scheinwerfer ohne direkte Hell/Dunkel-Grenze und in Deutschland wie überhaupt in Europa grundsätzlich unzulässig wegen der viel zu hohen Blendung. Bis vor ca. 15 Jahren konnte dafür noch ne Ausnahmegenehmigung beantragt werden falls ein "Lichttechmisches Gutachten" vorlag, das geht zumindest bei uns hier in Bayern seither nicht mehr. Das heißt die Scheinwerfer müssen grundsätzlich ausgetauscht werden. Auch "In etwa Wirkung" gem. §22a StVZO ist für Hauptscheinwerfer unzulässig. Damit können zwar alle anderen Leuchten an einem IMPORT (!) Fahrzeug genehmigt werden wenn die Wirkung den Europäischen Anforderungen in etwa entspricht, Hauptscheinwerfer aber grundsätzlich nie. Falls sowas mal gemacht wurde muss ich demjenigen Kollegen, der die 21er-Abnahme gemacht hat, leider Unwissenheit unterstellen.
Grüsse, Andreas
Grüsse, Andreas