23.12.2013, 11:35
Hi
hier mal noch die Gesetzlichen Montagerichtlinien .
Mindestabstand der Lampen zueinander 60cm ( haben die sogenannten Nebellampen bei der C4 nicht , daher unzulässig in der Schweiz ) und mindesten 25 cm ab Boden.
Und hier noch für die Schaltung.Damit es Gesetzlich konform ist .
Gilt für die Schweiz . Ob in anderen Ländern gleich , kann ich nicht sagen .
Gruss Armin
Elektrische Schaltung
Tagfahrlichter müssen spätestens dann automatisch leuchten, wenn das Fahrzeug nach Einschalten der Zündung zum ersten Mal anfährt.
Manuelles Abschalten ist erlaubt, sofern sich die TFL bei Überschreiten von 10km/h oder nach 100m automatisch wieder einschalten.
Anforderungen beim Einschalten anderer Lichter:
Die Tagfahrlichter müssen bei eingeschalteten Scheinwerfern (Abblend- oder Fernlicht) automatisch erlöschen, ausgenommen beim Betätigen der Lichthupe.
Tagfahrlichter dürfen bei neuen Fahrzeugtypen, die ab dem 11.12.2009 typengenehmigt wurden, nicht zusammen mit den Nebellichtern brennen.
Eine Einschaltkontrollleuchte ist nicht erforderlich.
Ist das Tagfahrlicht mit dem Richtungsblinker ineinandergebaut, muss das Tagfahrlicht erlöschen oder abdimmen, solange der betreffende Richtungsblinker eingeschaltet ist. Diese Schaltung ist auch zulässig, wenn der Abstand zwischen Richtungsblinker und Tagfahrlicht 40 mm oder weniger beträgt.
hier mal noch die Gesetzlichen Montagerichtlinien .
Mindestabstand der Lampen zueinander 60cm ( haben die sogenannten Nebellampen bei der C4 nicht , daher unzulässig in der Schweiz ) und mindesten 25 cm ab Boden.
Und hier noch für die Schaltung.Damit es Gesetzlich konform ist .
Gilt für die Schweiz . Ob in anderen Ländern gleich , kann ich nicht sagen .
Gruss Armin
Elektrische Schaltung
Tagfahrlichter müssen spätestens dann automatisch leuchten, wenn das Fahrzeug nach Einschalten der Zündung zum ersten Mal anfährt.
Manuelles Abschalten ist erlaubt, sofern sich die TFL bei Überschreiten von 10km/h oder nach 100m automatisch wieder einschalten.
Anforderungen beim Einschalten anderer Lichter:
Die Tagfahrlichter müssen bei eingeschalteten Scheinwerfern (Abblend- oder Fernlicht) automatisch erlöschen, ausgenommen beim Betätigen der Lichthupe.
Tagfahrlichter dürfen bei neuen Fahrzeugtypen, die ab dem 11.12.2009 typengenehmigt wurden, nicht zusammen mit den Nebellichtern brennen.
Eine Einschaltkontrollleuchte ist nicht erforderlich.
Ist das Tagfahrlicht mit dem Richtungsblinker ineinandergebaut, muss das Tagfahrlicht erlöschen oder abdimmen, solange der betreffende Richtungsblinker eingeschaltet ist. Diese Schaltung ist auch zulässig, wenn der Abstand zwischen Richtungsblinker und Tagfahrlicht 40 mm oder weniger beträgt.
können tu ich nix , das aber gut.