12.12.2013, 14:00
Hallo Shotgun,
keineswegs. Nach Strafprozessordnung muß ich mich nicht selbst belasten. Dieses Aussageverweigerungsrecht erstreckt sich auch auf meine "Unterlagen" oder eben die elektronischen Hilfsmittel in meinem Besitz. Dies gilt auch für den Zugriff auf den UDS.
Abgesehen davon müßte die Polizei sowieso erstmal wissen, daß ich das Ding verbaut habe.
Möglicherweise weiß sie aber, daß alle C6en (und C5en??) schon ab Werk eine Art von UDS haben!
Wahrscheinlich kann ich den Zugriff und Beschlagnahme nicht verhindern, wenn das Auto Teil einer schweren Straftat war.
Ich schlage vor, dieses Thema hier im C6-Technik-Forum nicht weiter zu verfolgen und komme zurück auf meine Frage:
Wer hat so einen Stromlaufplan?
Grüße
Axel
keineswegs. Nach Strafprozessordnung muß ich mich nicht selbst belasten. Dieses Aussageverweigerungsrecht erstreckt sich auch auf meine "Unterlagen" oder eben die elektronischen Hilfsmittel in meinem Besitz. Dies gilt auch für den Zugriff auf den UDS.
Abgesehen davon müßte die Polizei sowieso erstmal wissen, daß ich das Ding verbaut habe.
Möglicherweise weiß sie aber, daß alle C6en (und C5en??) schon ab Werk eine Art von UDS haben!
Wahrscheinlich kann ich den Zugriff und Beschlagnahme nicht verhindern, wenn das Auto Teil einer schweren Straftat war.
Ich schlage vor, dieses Thema hier im C6-Technik-Forum nicht weiter zu verfolgen und komme zurück auf meine Frage:
Wer hat so einen Stromlaufplan?
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer