03.12.2013, 00:52
Bekanntlich wird in der Schweiz ab 01.01.2014 Tagesfahrlicht zur Pflicht. Aus nachvollziehbaren Gründen möchten viele C5-Besitzer dazu nicht die auf zu klappenden Abblendlichter, sondern lieber die Nebelscheinwerfer verwenden. Die Nebelscheinwerfer der C5 verfügen über eine Glühlampe H3 12 V 55W mit einer Fassung PK 22s. Bei einer Internet-Abfrage bin ich darauf gestossen, dass eine Halogen-Glühbirne in gleicher Stärke mit derselben Fassung als Tagfahrlicht-Lampe angeboten wird, die eine dreimal längere Lebensdauer als die normalen Nebellampen aufweisen soll. Es handelt sich dabei um folgendes Produkt:
Laut Aufschrift Schachtelverpackung: Tagfahrlicht-Lampe 12 V H3 55 W CDL (Car Day Light) Fassung 22s bis zu 3x Lebensdauer Marke TRIFA, Preis Euro 3.80 pro Stück. Wenn man die Verpackung mit dieser Aufschrift im Auto aufbewahrt, sollte man bei allfälligen Auseinandersetzungen eigentlich ein gutes Argument für die Anerkennung als Tagesfahrlicht in den Händen haben.
beziehbar unter http://www.fes-online.com
Laut Aufschrift Schachtelverpackung: Tagfahrlicht-Lampe 12 V H3 55 W CDL (Car Day Light) Fassung 22s bis zu 3x Lebensdauer Marke TRIFA, Preis Euro 3.80 pro Stück. Wenn man die Verpackung mit dieser Aufschrift im Auto aufbewahrt, sollte man bei allfälligen Auseinandersetzungen eigentlich ein gutes Argument für die Anerkennung als Tagesfahrlicht in den Händen haben.
beziehbar unter http://www.fes-online.com