01.12.2013, 16:49
Zitat:Original von frederikhamburgFür das Baujahr werden keine Rückfahrscheinwerfer benötigt, sehr wohl aber, da jünger als 1970, gelbe Blinker hinten.
Die Rückleuchten sind Original (wie alles andere) - die werden aber in die Rückfahrleuchte gelbe Birnen setzen und die als Blinker missbrauchen. Aber wie gesehen hat sich das Thema ja eh schon erledigt - da das für das Baujahr nicht benötigt wird.
Eine gute Werkstatt winkt das mit den roten Blinkern bei den alten Autos durch, eingetragen werden sie aber nicht mehr. Eben nur geduldet.
Zitat:Wie bestimmt denn der TÜV die eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Die haben wohl kaum ne Liste für jede Motorisierung oder?Und ob die das haben. Wirst staunen, wenn Du mal einen Blick in den Zentralcomputer wirfst. Da steht so gut wie alles drin.