01.12.2013, 09:51
Was die roten sidemarker betrifft: das entscheidet wohl alleine die Zulassungstelle. Bei meiner End-74er C3 waren rote sidemarker und kleine Nummernschilder eingetragen. Das Fahrzeug lief im Nachbarlandkreis. Bei der Ummeldung akzeptierte die Zulassungstelle die Ausnahmegenehmigung für die sidemarker nicht mehr, ebenso die kleinen Kennzeichen. Ich mußte vom TÜV bestätigen lassen, dass die roten Seitenleuchten außer Funktion sind. Beim TÜV habe ich zunächste einen schwarzen Aufkleber drauf geklebt, dann bei nächster Gelegenheit die Birnchen innen entfernt. Beim Nummerschild gab es ein Kuchenblech, das hinten jetzt verbogen eingeschraubt ist. Ist zwar auch nicht erlaubt, ich sollte etwas unterlegen, damit das Kennzeichen flächig über die Einformung in dem Bumper steht. Dann wäre es allerdings nicht mehr beleuchtet. Deutsche Zulassungstellen sind schon etwas besonderes und entscheiden von Landkreis zu Landkreis vollkommen anders. Diskussionen erübrigen sich meist und führen nur zu noch mehr Lauferei.
Viele Grüsse
Josef
Josef