04.11.2013, 18:31
TÜV Süd:
"Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche
Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer
Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der
Überwachungsinstitution abzustimmen.
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."
mit anderem Fahrwerk und "modernerern" Bremsen ist das so ne Sache, hier wird der Zeitgeist zugrunde gelegt. Gewindefahrwerk geht selten, geänderte Bremsanlage auch. Bei der gezeigten C3 ist der Motor schon das ertse Ausschlußkriterium. Kann in ein paar jahren klappen
Alex
"Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche
Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer
Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der
Überwachungsinstitution abzustimmen.
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."
mit anderem Fahrwerk und "modernerern" Bremsen ist das so ne Sache, hier wird der Zeitgeist zugrunde gelegt. Gewindefahrwerk geht selten, geänderte Bremsanlage auch. Bei der gezeigten C3 ist der Motor schon das ertse Ausschlußkriterium. Kann in ein paar jahren klappen
Alex