19.05.2004, 13:33
Zitat:bei 07er braucht der tüv nur gutachten nach §21c zu machen!Nicht ganz richtig.
mehr nicht.
Ein Gutachten nach § 21c StVZO ist nur nötig, wenn ein "H"-Kennzeichen gewollt ist.
Für eine 07er reicht eine Verkehrssicherungsprüfung. Und das ist bundesweit einheitlich.
Beste Grüße