18.10.2013, 16:11
Vollabnahme nach § 21 machen und sonst nix. Kostet ja nicht die Welt.
Ist ja auch nicht viel anders, wie wenn ich ein Auto in Deutschland kaufe und das in Luxemburg zulasse.
Gruss
Steve
Ist ja auch nicht viel anders, wie wenn ich ein Auto in Deutschland kaufe und das in Luxemburg zulasse.
Gruss
Steve