13.05.2004, 14:36
Nur so ein kleiner Hinweis am Rande: die Fabrikats- und Typbindung der Reifen ist nach EU-Recht nicht mehr zulässig. Du kannst also auch andere Reifen als die Eagle GS-C aufziehen.
...bedeutet "in etwa Wirkung nachgewiesen für Verglasung, usw." - Damit wird ausgedrückt, daß ja Verglasung und Beleuchtung keine EU-Prüf-Nummern haben, aber genehmigt ist, dass die Farben der Beleuchtung zwar nicht exakt den EU-Vorschriften entsprechen, aber in etwa die gleiche Wirkung haben wie die EU-Beleuchtung - mit anderen Worten, das orange der Blinker entspricht nicht dem orange der Vorschrift, ist aber in etwa gleich. Ein Hoch auf das Behördendeutsch !
Vermutlich heißt das n icht WH, sondern WB und bedeutet, daß für eine grüne Warnblinkkontrolle (nämlich die beiden Blinkerkontrollen rechts und links, die beim Einschalten der WB-Anlage gleichzeitig aufleuchten), eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Die ist deshalb erforderlich, weil ansonsten eine extra, separate Kontrolllampe in rot erforderlich wäre. Überprüf das mal bei einem deutschen Auto: da leuchten die beiden Blinkerkontrolllampen und zusätzlich eine rote Lampe beim Einschalten der Warnblinkanlage.
Zitat:IEW Nachgew. f. Vergl., Stand Licht, Sicherheitsgurte, Fahrtrichtungsanzeiger VUH, Schlussl., Kennzeichen-Beleuchtung, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer
...bedeutet "in etwa Wirkung nachgewiesen für Verglasung, usw." - Damit wird ausgedrückt, daß ja Verglasung und Beleuchtung keine EU-Prüf-Nummern haben, aber genehmigt ist, dass die Farben der Beleuchtung zwar nicht exakt den EU-Vorschriften entsprechen, aber in etwa die gleiche Wirkung haben wie die EU-Beleuchtung - mit anderen Worten, das orange der Blinker entspricht nicht dem orange der Vorschrift, ist aber in etwa gleich. Ein Hoch auf das Behördendeutsch !
Zitat:Ausnahme-Genehmigung erforderlich für WH-Kontr. Grün
Vermutlich heißt das n icht WH, sondern WB und bedeutet, daß für eine grüne Warnblinkkontrolle (nämlich die beiden Blinkerkontrollen rechts und links, die beim Einschalten der WB-Anlage gleichzeitig aufleuchten), eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Die ist deshalb erforderlich, weil ansonsten eine extra, separate Kontrolllampe in rot erforderlich wäre. Überprüf das mal bei einem deutschen Auto: da leuchten die beiden Blinkerkontrolllampen und zusätzlich eine rote Lampe beim Einschalten der Warnblinkanlage.
Gruß, Midnight-Cruiser