01.09.2013, 20:54
Hallo.
Das handhabt wohl jeder Sachverständige anders. Bei meiner US-C5 steht sowohl im Fahrzeugschein (Teil I) als auch im Fahrzeugbrief (Teil II):
"Fahrzeug ohne Leuchtweitenregulierung. Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ausnahmegenehmigung gem. § 50 erteilt am ... durch Landkreis ..."
Dieses Thema wurde auch schon in anderen Threads behandelt. Kurz gefasst hat bzw. benötigt ein Sportwagen wie die C5 keine LWR. Anscheinend herrscht hier Unwissenheit bei einigen Sachverständigen hier im Lande...
OFFTOPIC - ein:
Eine US-C5 hat auch keine Seitenblinker in den vorderen Kotflügeln ?!? Müssten die nicht auch vorhanden sein
OFFTOPIC - aus
@Michael,
nicht soviel nachdenken, einfach fahren .
Gruß Jo
Das handhabt wohl jeder Sachverständige anders. Bei meiner US-C5 steht sowohl im Fahrzeugschein (Teil I) als auch im Fahrzeugbrief (Teil II):
"Fahrzeug ohne Leuchtweitenregulierung. Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ausnahmegenehmigung gem. § 50 erteilt am ... durch Landkreis ..."
Dieses Thema wurde auch schon in anderen Threads behandelt. Kurz gefasst hat bzw. benötigt ein Sportwagen wie die C5 keine LWR. Anscheinend herrscht hier Unwissenheit bei einigen Sachverständigen hier im Lande...
OFFTOPIC - ein:
Eine US-C5 hat auch keine Seitenblinker in den vorderen Kotflügeln ?!? Müssten die nicht auch vorhanden sein
OFFTOPIC - aus
@Michael,
nicht soviel nachdenken, einfach fahren .
Gruß Jo