30.08.2013, 04:13
Erstmal vorneweg Entschuldigung diesen uralten Thread kurz wiederzubeleben, aber er ist von allen die ich gelesen habe am besten geeignet um nachzufragen.
Die US-Import C5 die ich kuerzlich erworben habe (MJ 2001) hat vorne noch die HB3/HB4 bestueckten US-Hauptscheinwerfer drin.
In meiner Zulassung befinden sich keinerlei Eintraege/Bemerkungen dazu und im Teil II(Fahrzeugbrief) findet sich lediglich die Bemerkung das die zur Erstellung (in 2009) benoetigten Unterlagen eingezogen bzw. eingesehen wurden und der Verweis auf ein Gutachten mit einer Referenznummer, dessen Inhalt mir aber unbekannt ist da es mir nicht vorliegt.
Das die EU Scheinwerfer besseres Licht machen und es auch noch bessere Loesungen gibt ist mir bekannt und ich habe auch schon bei Molle und Birger nachgefragt und Angebote erhalten sowie einen Thread eingestellt wo ich nach gebrauchten EU Scheinwerfern suche und werde wohl mittelfristig umbauen ... was ich aber nicht weiss und trotz lesen von etlichen Threads hier, der STVZO und Teilen der EU-Richtlinien fuer Beleuchtung sowie TUEV Uebersichten zum Import von US-Fahrzeugen immer noch nicht verstehe ist ob ich mich derzeit LEGAL fortbewege.
Aus diesem Thread :
In diversen anderen Threads haben viele geschrieben das auch sie mit den US-Funzeln unterwegs sind - muss also wohl grundsaetzlich moeglich sein - nur wie deren Zulassungen aussehen, ob da also nen halbes Dutzend Eintraege drin sind die sich auf "Etwa-Wirkung" der Beleuchtungseinrichtungen beziehen oder genau wie bei mir keinerlei Verweise darauf haben kann ich natuerlich nicht wissen.
Ich gehe im Moment davon aus das das Fahrzeug so zugelassen worden ist wie ich es im Moment vorfinde, aber so ganz wohl ist mir nicht dabei, daher wuerde es mich freuen hier etwas fachliche Unterstuetzung zu bekommen.
Mit bestem Dank im Voraus,
Michael
Die US-Import C5 die ich kuerzlich erworben habe (MJ 2001) hat vorne noch die HB3/HB4 bestueckten US-Hauptscheinwerfer drin.
In meiner Zulassung befinden sich keinerlei Eintraege/Bemerkungen dazu und im Teil II(Fahrzeugbrief) findet sich lediglich die Bemerkung das die zur Erstellung (in 2009) benoetigten Unterlagen eingezogen bzw. eingesehen wurden und der Verweis auf ein Gutachten mit einer Referenznummer, dessen Inhalt mir aber unbekannt ist da es mir nicht vorliegt.
Das die EU Scheinwerfer besseres Licht machen und es auch noch bessere Loesungen gibt ist mir bekannt und ich habe auch schon bei Molle und Birger nachgefragt und Angebote erhalten sowie einen Thread eingestellt wo ich nach gebrauchten EU Scheinwerfern suche und werde wohl mittelfristig umbauen ... was ich aber nicht weiss und trotz lesen von etlichen Threads hier, der STVZO und Teilen der EU-Richtlinien fuer Beleuchtung sowie TUEV Uebersichten zum Import von US-Fahrzeugen immer noch nicht verstehe ist ob ich mich derzeit LEGAL fortbewege.
Aus diesem Thread :
Zitat:Die meisten Tüv Prüfer bestehen gar nicht mehr auf Umrüstung ,da geht dann "in etwa Wirkung".
Zitat:Einige TÜVler machen es wohl wie Molle schrieb mit "in etwa" Wirkung. Das ist dann sehr kulant. Gemacht wird es wohl weil diese Jungs wissen das es für diese Lampen ein Gutachten gibt welches sie eintragungsfähig machen, jedoch nicht auf die Vorlage dieses Gutachtens bestehen.
Kommst Du an einen weiger "kooperativen" TÜVler besteht der auf dieses Gutachten.
In diversen anderen Threads haben viele geschrieben das auch sie mit den US-Funzeln unterwegs sind - muss also wohl grundsaetzlich moeglich sein - nur wie deren Zulassungen aussehen, ob da also nen halbes Dutzend Eintraege drin sind die sich auf "Etwa-Wirkung" der Beleuchtungseinrichtungen beziehen oder genau wie bei mir keinerlei Verweise darauf haben kann ich natuerlich nicht wissen.
Ich gehe im Moment davon aus das das Fahrzeug so zugelassen worden ist wie ich es im Moment vorfinde, aber so ganz wohl ist mir nicht dabei, daher wuerde es mich freuen hier etwas fachliche Unterstuetzung zu bekommen.
Mit bestem Dank im Voraus,
Michael