22.07.2013, 00:11
Der Händler ist nicht der Käufer, der das Auto bei ihm gekauft und am Do geholt hat.
Andreas hat den Wasserschaden beim Verkauf angegeben und sich rechtlich abgesichert.
Ich vermute, ein Mittelsmann wird das Auto gekauft haben, damit es juristisch schwer fällt,
dem Händler nachzuweisen, dass er von dem Wasserschaden wusste. Schlimmstenfalls muss er
das Auto somit zurücknehmen, hat aber denke ich keine "Sorge", wegen Betruges verurteilt zu werden.
Andreas hat den Wasserschaden beim Verkauf angegeben und sich rechtlich abgesichert.
Ich vermute, ein Mittelsmann wird das Auto gekauft haben, damit es juristisch schwer fällt,
dem Händler nachzuweisen, dass er von dem Wasserschaden wusste. Schlimmstenfalls muss er
das Auto somit zurücknehmen, hat aber denke ich keine "Sorge", wegen Betruges verurteilt zu werden.
Gruß, Mathias