23.07.2013, 11:19
Hallo Leute,
beruhigt Euch wieder und kaut nicht ewig bei jeder Gelegenheit den alten Mist wieder durch, um anscheinend offene Rechnungen zu begleichen.
Ich hätte zu diesem Thema überhaupt nichts geschrieben, aber als der Mathias seine Liebeserklärung zu meiner Ex-vette abgegeben hatte, wollte ich ihm nur sagen, was tatsächlich mit der Vette ist.
Nachdem sie am Donnerstag nachmittag von einem Händler abgeholt und sofort durchgeschoben wurde, was völlig legitim ist und am Samstag schon im Internet als top Fahrzeug angeboten wurde, war doch klar was hier geschah.
Der Fachmann hatte sofort erkannt, dass hier augenscheinlich nicht viel war und hat den Aufbereiter einmal durchgejagt und das wars.
Ein Auto, was 300+ fährt mit dieser Bremsanlage wieder auf die Piste zu schicken, finde ich glattweg unverantwortlich. Die rostige Kupplung wird irgendwann anfangen zu ruppen, aber ist doch egal, denn die Kiste ist vom Hof. Von den anderen Folgen will ich bei nicht sachgerechter Reparatur gar nicht sprechen.
Hier sollte ein Totalschaden als kleiner Wasserschaden dargestellt werden und damit sollte Geld gemacht werden. Wenn der Händler den Verkauf ohne den Hinweis auf Totalschaden verkauft, obwohl er davon Kenntnis hat, befindet er sich im strafbaren Bereich. Mensch Leute, wer zahlt für einen Totalschaden 39800 €. Egal ob Callaway oder nicht, dass ist der Verkaufspreis, wenn sie ohne den Schaden angeboten wäre.
Aber da ich hier und anderswo gelesen habe, dass es sich hier um einen ehrlichen Händler handelt, gibt es doch kein Problem. Als Qualitätsmerkmal wurde sogar genannt, dass es einer der wenigen ist, der keine Tachos dreht! WOW, da muss man doch schon kaufen bei soviel Ehrlichkeit.
Ich wollte informieren und dieser Informationspflicht bin ich nachgekommen und ich kann immer feststellen wo sie gelandet ist. Mehr muss ich doch wohl jetzt nicht sagen. Aus den Augen, heißt bei mir nicht aus dem Sinn. Und bei strafbarer Handlung habe ich Strafverfolgungszwang und kann nicht nach dem Opportunitätsprinzip handeln.
Noch was. Dies ist ein Teilkaskoschaden und der Auftraggeber ist die Versicherung. Weil ich schon wieder was von Gefälligkeitsgutachten gelesen habe. Ich war der letzte der das Ergebnis erhalten hatte. Zu diesem Zeitpunkt flogen schon die Aasgeier über die Callaway, weil sie stand ja lange genug sichbar beim Frank.
beruhigt Euch wieder und kaut nicht ewig bei jeder Gelegenheit den alten Mist wieder durch, um anscheinend offene Rechnungen zu begleichen.
Ich hätte zu diesem Thema überhaupt nichts geschrieben, aber als der Mathias seine Liebeserklärung zu meiner Ex-vette abgegeben hatte, wollte ich ihm nur sagen, was tatsächlich mit der Vette ist.
Nachdem sie am Donnerstag nachmittag von einem Händler abgeholt und sofort durchgeschoben wurde, was völlig legitim ist und am Samstag schon im Internet als top Fahrzeug angeboten wurde, war doch klar was hier geschah.
Der Fachmann hatte sofort erkannt, dass hier augenscheinlich nicht viel war und hat den Aufbereiter einmal durchgejagt und das wars.
Ein Auto, was 300+ fährt mit dieser Bremsanlage wieder auf die Piste zu schicken, finde ich glattweg unverantwortlich. Die rostige Kupplung wird irgendwann anfangen zu ruppen, aber ist doch egal, denn die Kiste ist vom Hof. Von den anderen Folgen will ich bei nicht sachgerechter Reparatur gar nicht sprechen.
Hier sollte ein Totalschaden als kleiner Wasserschaden dargestellt werden und damit sollte Geld gemacht werden. Wenn der Händler den Verkauf ohne den Hinweis auf Totalschaden verkauft, obwohl er davon Kenntnis hat, befindet er sich im strafbaren Bereich. Mensch Leute, wer zahlt für einen Totalschaden 39800 €. Egal ob Callaway oder nicht, dass ist der Verkaufspreis, wenn sie ohne den Schaden angeboten wäre.
Aber da ich hier und anderswo gelesen habe, dass es sich hier um einen ehrlichen Händler handelt, gibt es doch kein Problem. Als Qualitätsmerkmal wurde sogar genannt, dass es einer der wenigen ist, der keine Tachos dreht! WOW, da muss man doch schon kaufen bei soviel Ehrlichkeit.
Ich wollte informieren und dieser Informationspflicht bin ich nachgekommen und ich kann immer feststellen wo sie gelandet ist. Mehr muss ich doch wohl jetzt nicht sagen. Aus den Augen, heißt bei mir nicht aus dem Sinn. Und bei strafbarer Handlung habe ich Strafverfolgungszwang und kann nicht nach dem Opportunitätsprinzip handeln.
Noch was. Dies ist ein Teilkaskoschaden und der Auftraggeber ist die Versicherung. Weil ich schon wieder was von Gefälligkeitsgutachten gelesen habe. Ich war der letzte der das Ergebnis erhalten hatte. Zu diesem Zeitpunkt flogen schon die Aasgeier über die Callaway, weil sie stand ja lange genug sichbar beim Frank.
Gruß Andreas