09.07.2013, 12:03
Zitat:Original von Lucky-TÜV Auch dürfte die Zulassungsstelle die Ausnahme hierfür nicht genehmigen.
Aha. Also sind die diversen eingetragenen Ausnahmegenehmigungen falsch? Und §70 StvZo (bzw. die Entsprechung in der FZV ) gilt auch nicht mehr? Ich bin dann mal endgültig raus :)