09.07.2013, 11:32
Moin zusammen.
Etwaige Ausnahmen, die sich aus den Übergangsvorschriften ergeben, werden nicht aufgeführt. Dazu ist der Paragraph 72 in der StVZO da. Sonst müsste bei jeder Neuregelung jeder mit seinem Auto zum TÜV und alles eintragen lassen.
Die Ausnahmen, die der Sachverständige formuliert, werden von der Zulassungsbehörde nur als "Arbeitshilfe" benutzt. Es gibt in jeder Zulassungsstelle eine Liste, welche Ausnahmen der Leiter der Zul.-Stelle in Vertretung des Regierungspräsidenten erteilen darf. Der Sachverständige ermittelt die anzuwendenden Vorschriften der StVZO (nach Erstzulassung) und formuliert entsprechende Ausnahmen bei Abweichungen. Hierbei kann er bei verschiedenen Vorschriften eine "in-Etwa-Wirkung" bestätigen. Das wäre zum Beispiel anzuwenden, wenn die gelben Blinker in die Rückfahrscheinwerfer eingebaut werden. Dann ist zu prüfen, ob die Anbaulage und die Funktion gewährleistet sind.
Es ist also KEINE Ermessenssache des SV, ob das Auto rote Blinker oder gelbe hat! Wer eine Ausnahme hierfür formuliert setzt also seinen Job auf´s Spiel. Auch dürfte die Zulassungsstelle die Ausnahme hierfür nicht genehmigen. Ich kann jeden SV verstehen, der das nicht riskieren will.
Auch die Geschichte mit Original und Oldtimer ist inzwischen überholt. Der Bund-Länder-Fachausschuß hat dazu angemerkt, dass "die in der jeweiligen Fassung der StVZO anzuwendenden Vorschriften der unbedingt umgesetzt werden müssen".
Fazit: Wer rote Blinker als Ausnahme hat, sollte sich darüber freuen. Wer keine bekommen hat, sollte es an anderen Prüfstellen versuchen. Wenn´s denn unbedingt sein soll, muss man halt ein paar hundert Kilometer in Kauf nehmen. So eine schöne Aufahrt ist auch was wert....
Alex
Etwaige Ausnahmen, die sich aus den Übergangsvorschriften ergeben, werden nicht aufgeführt. Dazu ist der Paragraph 72 in der StVZO da. Sonst müsste bei jeder Neuregelung jeder mit seinem Auto zum TÜV und alles eintragen lassen.
Die Ausnahmen, die der Sachverständige formuliert, werden von der Zulassungsbehörde nur als "Arbeitshilfe" benutzt. Es gibt in jeder Zulassungsstelle eine Liste, welche Ausnahmen der Leiter der Zul.-Stelle in Vertretung des Regierungspräsidenten erteilen darf. Der Sachverständige ermittelt die anzuwendenden Vorschriften der StVZO (nach Erstzulassung) und formuliert entsprechende Ausnahmen bei Abweichungen. Hierbei kann er bei verschiedenen Vorschriften eine "in-Etwa-Wirkung" bestätigen. Das wäre zum Beispiel anzuwenden, wenn die gelben Blinker in die Rückfahrscheinwerfer eingebaut werden. Dann ist zu prüfen, ob die Anbaulage und die Funktion gewährleistet sind.
Es ist also KEINE Ermessenssache des SV, ob das Auto rote Blinker oder gelbe hat! Wer eine Ausnahme hierfür formuliert setzt also seinen Job auf´s Spiel. Auch dürfte die Zulassungsstelle die Ausnahme hierfür nicht genehmigen. Ich kann jeden SV verstehen, der das nicht riskieren will.
Auch die Geschichte mit Original und Oldtimer ist inzwischen überholt. Der Bund-Länder-Fachausschuß hat dazu angemerkt, dass "die in der jeweiligen Fassung der StVZO anzuwendenden Vorschriften der unbedingt umgesetzt werden müssen".
Fazit: Wer rote Blinker als Ausnahme hat, sollte sich darüber freuen. Wer keine bekommen hat, sollte es an anderen Prüfstellen versuchen. Wenn´s denn unbedingt sein soll, muss man halt ein paar hundert Kilometer in Kauf nehmen. So eine schöne Aufahrt ist auch was wert....
Alex