05.07.2013, 16:21
Zitat:Original von Goofy gibt die Zulassungsstelle eine Empfehlung an die zuständige Verwaltungsstelle des Landes , diese erteilt dann die Ausnahmegenehmigung, die schussendlich von der Zulassungsstelle eingetragen wird.
Fast korrekt. Es gibt auch diverse Ausnahmegenehmigungen die von der lokalen Zulassungstelle verantwortet und direkt eingetragen werden können. Nur in manchen (Land?)kreisen wird jedoch alles an die übergeordnete Stelle abgegeben, sowie auch spezielle Genehmigungen zB bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (hatte ich bei meinem RAM damals)