05.07.2013, 14:24
Naja, das ist so eine Art Pipi Langstrumpf Interpretation, "wie es mir gefällt" ....
-Ist nicht die StvZo anwendbar, sondern die FZV in der jeweils gültigen Ausgabe
-Das ist kein "Gesetz"
aber konkret:
-Die Aussage "vor 1970 waren rote Blinker erlaubt" ist schlichtweg falsch
Korrekt ist (und das wurde ja nun schon 15745823 Mal gepostet) , das bei Fahrzeugen vor Bj. 1970 eine Ausnahmegenehmigung (in aller Regel) erteilt WIRD, für Fahrzeuge nach 1970 KANN sie erteilt werden.
Und JEDE Ausnahmegenehmigung MUSS in den Papieren eingetragen sein, period. Ich frage mich warum diese Tatsache hier hartnäckig ignoriert wird....
-Ist nicht die StvZo anwendbar, sondern die FZV in der jeweils gültigen Ausgabe
-Das ist kein "Gesetz"
aber konkret:
-Die Aussage "vor 1970 waren rote Blinker erlaubt" ist schlichtweg falsch
Korrekt ist (und das wurde ja nun schon 15745823 Mal gepostet) , das bei Fahrzeugen vor Bj. 1970 eine Ausnahmegenehmigung (in aller Regel) erteilt WIRD, für Fahrzeuge nach 1970 KANN sie erteilt werden.
Und JEDE Ausnahmegenehmigung MUSS in den Papieren eingetragen sein, period. Ich frage mich warum diese Tatsache hier hartnäckig ignoriert wird....