05.07.2013, 13:41
Habe eine Ausnahmegenehmigung für die rote Blinker. Wie der Importeur diese bekommen hat, interessiert mich auch weniger. Habe auch schon mehrmals neuen TÜV bekommen.
Ist also auch mit nem BJ2000 kein Nogo. Kann aber auch sein, das diese kein Bestand hat, wenn sich mal jemand näher damit beschäftigt, aber ich habe eine.
Ist also auch mit nem BJ2000 kein Nogo. Kann aber auch sein, das diese kein Bestand hat, wenn sich mal jemand näher damit beschäftigt, aber ich habe eine.