04.07.2013, 14:00
Zitat:Original von MrGreen
Zitat:Original von mark69
Meine '69er hat eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten, obwohl Autos mit EZ vor dem 1.1.1970 gar keine benötigen, weil sie bereits in den Übergangsvorschriften von der Regel mit den gelben Blinkern ausgenommen sind.
Das ist verkehrt. In Deutschland sind gelbe Fahrtrichtungsanzeiger Vorschrift. D.h. auch wenn für Fahrzeuge vor 1970 in aller Regel immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird muss diese trotzdem selbstverständlich eingetragen sein. ( Wie jede einzelne Ausnahme von der Regel ).
Bist du da sicher? Wenn jemand z.B. 1950 ein Auto gekauft und zugelassen hat und seit dem angemeldet hat, der müsste dann ja jedes mal auf Amt gehen und Ausnahmegenehmigungen beantragen, wenn sich die STVZO ändert. Das scheint mir selbst in Deutschland zu sehr bürokratisch zu sein.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie